Allgemeine Verkaufsbedingungen *)

gültig ab 01.03.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

    1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen.
    2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
    3. Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

    2. Angebot und Vertragsabschluss

    Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

    3. Überlassene Unterlagen

    Alle dem Besteller im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen oder Zeichnungen, bleiben in unserem Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt.

    Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist gemäß § 2 annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

    4. Anzahlung, Materialbeschaffung und Zahlung

    1. Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung in Höhe der Materialkosten, um die zeitnahe Beschaffung der benötigten Sonnenschutzprodukte zu gewährleisten. Die Abrechnung erfolgt über unseren Factoring-Partner TeamFaktor NW GmbH.
    2. Die Anzahlung wird ausschließlich für die Beschaffung der Produkte verwendet.
    3. Der Restbetrag ist nach Abschluss der Arbeiten fällig.
    4. Wir nutzen Factoring in Kombination mit Debitorenmanagement. Rechnungen werden künftig von der TeamFaktor NW GmbH gestellt.

    5. Servicekonditionen und Reparaturen

    Unsere Serviceeinsätze werden in der Regel durch einen Servicetechniker durchgeführt.

    Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf unserer Website veröffentlichten Preislisten, die Vertragsbestandteil werden.

    Reparatur Rollladen: https://www.gs-sonnenschutz.de/reparaturen/rollladen-reparatur/

    Reparatur Markisen: https://www.gs-sonnenschutz.de/reparaturen/markisen-reparatur/

    6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

    Der Besteller darf nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit der Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

    7. Lieferzeit

    1. Lieferzeiten beginnen nach vollständiger Erfüllung der Pflichten des Bestellers.
    2. Bei Annahmeverzug oder Mitwirkungspflichtverletzung kann zusätzlicher Schaden ersetzt verlangt werden.
    3. Bei nicht vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine pauschalierte Verzugsentschädigung wird nur berechnet, sofern ein entsprechender Schaden nachgewiesen wird.
    4. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

    8. Gefahrübergang bei Versendung

    Geht die Ware auf Wunsch des Bestellers in Versand, geht die Gefahr mit Absendung oder spätestens Verlassen des Werks/Lagers auf den Besteller über.

    9. Eigentumsvorbehalt

    1. Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Zahlung.
    2. Der Besteller hat die Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
    3. Weiterveräußerung ist unter Abtretung der Forderung an uns erlaubt.
    4. Verarbeitung oder Vermischung erfolgt in unserem Auftrag; Miteigentum wird gesichert.
    5. Sicherheiten werden auf Wunsch freigegeben, soweit sie 20 % der Forderung übersteigen.

    10. Gewährleistung, Mängelrüge und Rückgriff

    1. Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
    2. Verjährung: 12 Monate nach Ablieferung (außer gesetzlich abweichende Regelungen).
    3. Bei Mängeln: Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach Wahl.
    4. Schlägt Nacherfüllung fehl: Rücktritt oder Minderung.
    5. Keine Ansprüche bei unerheblicher Abweichung, natürlicher Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung.
    6. Aufwendungen des Bestellers bei Nacherfüllung werden nur begrenzt ersetzt.
    7. Rückgriffsansprüche nur soweit gesetzlich zulässig.

    11. Sonstiges

    1. Vertrag unterliegt deutschem Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand: unser Geschäftssitz.
    3. Alle Vereinbarungen schriftlich im Vertrag.
    4. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.

    AGB-Ergänzung – Service-, Beratungs- und Zusatzleistungen

    12. Service-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen

    (1) Neben der Lieferung und Montage von Sonnenschutzanlagen erbringt die G+S Sonnenschutz GbR auf Wunsch oder bei Erforderlichkeit zusätzliche Service-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
    Hierzu zählen insbesondere:

    • telefonische oder elektronische Beratung,
    • Analyse und Behebung von Funktionsstörungen,
    • Service- und Wartungseinsätze,
    • Überprüfung bestehender Anlagen,
    • Leistungen aufgrund von Fehlbedienung, Fremdeinwirkung oder bauseitigen Ursachen.

    (2) Diese Leistungen stellen eigenständige, kostenpflichtige Dienstleistungen dar, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer bereits gelieferten oder montierten Anlage erfolgen.


    13. Vergütung von Service- und Beratungsleistungen

    (1) Service- und Beratungsleistungen werden nach Zeitaufwand oder als Servicepauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
    Sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, gilt eine angemessene Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB als vereinbart.

    (2) Die Vergütungspflicht besteht unabhängig davon, ob die Ursache der Störung im Verantwortungsbereich des Kunden, eines Dritten oder auf bauseitige Gegebenheiten zurückzuführen ist, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt.

    (3) Telefonische oder elektronische Beratungsleistungen gelten mit Erbringung als ausgeführt und abrechenbar.


    14. Abnahme und Einwendungen

    (1) Mit Entgegennahme der Leistung gilt diese als abgenommen, sofern nicht unverzüglich erhebliche Mängel angezeigt werden.

    (2) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen.
    Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt, soweit gesetzlich zulässig.


    15. Kein Gewährleistungsanspruch bei Fehlbedienung und Fremdeinwirkung

    (1) Kein Anspruch auf Gewährleistung besteht bei Schäden oder Funktionsstörungen, die zurückzuführen sind auf:

    • unsachgemäße Bedienung,
    • Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Pflegehinweisen,
    • äußere Einflüsse (z. B. Witterung, bauliche Veränderungen),
    • Eingriffe durch Dritte.

    (2) In diesen Fällen handelt es sich um kostenpflichtige Serviceleistungen.


    16. Öffentliche Äußerungen und Bewertungen

    (1) Kunden sind berechtigt, sachliche und wahrheitsgemäße Bewertungen abzugeben.
    Unzulässig sind jedoch unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende, herabwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen.

    (2) Der Kunde soll vor öffentlichen Bewertungen oder Beanstandungen zunächst den direkten Kontakt zur G+S Sonnenschutz GbR suchen, um eine sachliche Klärung zu ermöglichen.


    17. Rechtsfolgen bei unberechtigten Einwendungen

    Unberechtigte Zahlungsverweigerungen oder unbegründete Rechnungseinwände entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Gesetzliche Verzugs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

    Gewährleistungsfristen